Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung sowie gemäß Ziffer F.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend „DCGK“) über die Corporate Governance der SYZYGY AG.
Der DCGK umschreibt international anerkannte Grundsätze zur verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -überwachung und wurde seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahre 2002 mehrfach modifiziert und erweitert, zuletzt am 16. Dezember 2019.
Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich einer auf Nachhaltigkeit angelegten Unternehmensführung verpflichtet und identifizieren sich mit dem Ziel des DCGK, eine vertrauensvolle, am Nutzen von Anteilseigner:innen, Mitarbeitenden und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.
Der DCGK beinhaltet Verhaltensempfehlungen, von denen die Unternehmen abweichen können. Sie müssen dies jedoch im Rahmen einer jährlichen Entsprechenserklärung nach §161 AktG offenlegen und begründen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB umfasst daher im Detail:
- die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. §161 des Aktiengesetzes;
- eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich zugänglich gemacht werden;
- relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden;
- eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse;
- Angaben zu den festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen sowie zu deren Erreichung.
- Angaben zum Diversitätskonzept
Vorstand
Die SYZYGY AG wird von einem dreiköpfigen Vorstandsteam geleitet: Mit Frank Wolfram als Vorstandsvorsitzenden und CEO, Frank Ladner als Technikvorstand und Erwin Greiner als Finanzvorstand.
Frank Wolfram
Vorstandsvorsitzender / CEO
bestellt bis: 30 Juni. 2027


Frank Ladner
Technikvorstand / CTO
bestellt bis: 31. Dezember 2026
- Geschäftsführer, SYZYGY Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
- Mitglied des Aufsichtsrates, Ars Thanea SA., Warschau
Erwin Greiner
Finanzvorstand / CFO
bestellt bis: 31. Dezember 2026
- Geschäftsführer, SYZYGY Performance Marketing GmbH, Bad Homburg v. d. H.
- Geschäftsführer, diffferent GmbH, Berlin
- Director, SYZYGY Digital Marketing Inc., New York
- Director, SYZYGY UK Ltd, London
- Director, Unique Digital Marketing Ltd, London
- Mitglied des Aufsichtsrates, Ars Thanea S.A., Warschau

Aufsichtsrat
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, die Kontrolle und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Ihm gehören drei Mitglieder an: Antje Neubauer als Aufsichtsratsvorsitzende, Dominic Grainger und Shahid Sadiq.
Antje Neubauer
Aufsichtsratsvorsitzende
erstmals gewählt: September 2021
gewählt bis: Hauptversammlung 2029
- Geschäftsführerin, WohnPlus Building GmbH, Düsseldorf
- Geschäftsführende Gesellschafterin, Antje Neubauer GmbH, Düsseldorf


Dominic Grainger
Aufsichtsrat
erstmals gewählt: Juni 2019
gewählt bis: Hauptversammlung 2029
- CEO, WPP Specialist Communication, London
- CEO, WPP Sports Practice, London
Shahid Sadiq
Aufsichtsrat
erstmals gewählt: Juli 2023
gewählt bis: Hauptversammlung 2029
- Global CFO, WPP Specialist Communications and Public Relations, London

Aktueller Aktienbestand der Organmitglieder zum 31. Dezember 2023
Phantom Stock Programm
Als mehrjährige variable Vergütung haben die Vorstände Phantom Stocks erhalten. Diese aktienkursorientierten Tantiemenvereinbarungen sehen vor, dass zwei Jahre nach Zuteilung 40 Prozent (1. Tranche), und drei Jahre nach Zuteilung 60 Prozent (2. Tranche) der zugeteilten Phantom Stocks ausgeübt werden können. Dabei kommt es jeweils zur Auszahlung der Differenz zwischen einem Basiskurs bei Zuteilung der Phantom Stocks und dem Aktienkurs bei Ausübung der Phantom Stocks. Der Aktienkurs bei Ausübung wird als Durchschnittswert der letzten 10 Handelstage vor dem Ausübungstag ermittelt, jeweils Schlusskurse in XETRA, um kurzfristige Kursschwankungen zu eliminieren. Ebenso wird bei Ausgabe der Phantom Stocks der Durch-schnitt der letzten 10 Handelstage vor Zuteilung heran-gezogen, um den Basiskurs zu ermitteln.
Die erste und zweite Tranche können jeweils in einem Zeitfenster von 12 Monaten ab erstmaligen Ausübungsbeginn nach Ermessen des Vorstands ausgeübt werden. Daraus folgt, dass die erste Tranche zwischen 24 bis 36 Monaten nach Zuteilung, und die 2. Tranche innerhalb von 36 bis 48 Monaten nach Zuteilung ausgeübt werden kann.
Der maximale Auszahlungsbetrag der langfristigen Erfolgs-beteiligung ist bei der ersten Tranche bei 60 Prozent Kurs-steigerung ausgehend vom Basiskurs und bei der zweiten Tranche bei 90 Prozent Kurssteigerung ausgehend vom Basiskurs gedeckelt (Cap).
Aktueller Bestand an Phantom Stocks der Vorstände
Directors’ Dealings
Gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen Käufe oder Verkäufe von SYZYGY-Aktien durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, deren Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern sowie Transaktionen von Verwandten ersten Grades der Organmitglieder unverzüglich veröffentlicht werden.
Archiv
Hier finden Sie die Berichte zur Unternehmensführung bzw. Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex der vergangenen Jahre.
