Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG fand am 11. Juli 2023, um 10.00 Uhr (MESZ) virtuell stattfinden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Dividende
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende regelmäßig am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, damit am 14. Juli 2023, fällig.
Unterlagen zur Tagesordnung
Gegenanträge
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an syzygy@better-orange.de gerichtet werden.
Archiv
Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick
