Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG fand am Freitag, 3. Juli 2026, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an syzygy@meet2vote.de gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.
Archiv
Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick