Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG fand am 10. Juli 2025 statt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an syzygy@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
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Alle Dokumente nach § 124a AktG auf einen Blick
